Musikpiraterie: Sind Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Digi Rights Solutions – Sind Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik? Da tun sich ganz neue Geschäftsfelder auf wie eine interessante Präsentation einer Anti-Piraterie-Firma zeigt.
In dem Dokument heißt es u.a.:
“Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden.”
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